Eingeschränktes Rücktrittsrecht Physische - Digitale Waren und Dienstleistungen
Einige Waren bei dem Webshop https://charge4free.eu werden ausschließlich als "Individualisierte Waren" angeboten. Hier handelt es sich vor allem um Laderoboter, die nach Kundenwunsch bereits vorprogrammiert wurden um die anbindung auf unser Ladeportal app.charge4free.cloud zu erleichtern. Sobald die Ware von uns versendet oder zum Kunden gebracht wird, handelt es sich aus unserer Sicht um „individualisierte Waren“ die vom allgemeinen Rückgaberecht ausgeschlossen sind.
„individualisierte Waren“. Wann eine Ware als „individualisiert“ anzusehen ist, könnte als Streitfrage angesehen werden, doch damit hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) schon mehrfach befasst (vergleiche dazu beispielsweise OGH 1Ob122/19a). Das Rücktrittsrecht entfällt folglich, wenn Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Das können nach Angaben des Kunden hergestellte Maßmöbel sein, Schmuckstücke mit persönlicher Gravur oder auch speziell angefertigte, eventuell nach Kundenwunsch verzierte Textilien. In all diesen Fällen handelt es sich um Sonderanfertigungen, welche das Unternehmen meist nicht an einen anderen Kunden weiterverkaufen kann, wenn der Besteller die Ware letztlich doch nicht haben möchte. Ein Rücktrittsrecht für solche individualisierten Waren würde für die Unternehmen ein enormes Risiko darstellen, welches ihnen nach EU-Recht ausdrücklich nicht aufgebürdet werden soll. Einen Vertragsrücktritt müssen sie also hier nicht hinnehmen.