Eingeschränktes Rücktrittsrecht Physische - Digitale Waren und Dienstleistungen


Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte (z.B. Downloads) erlischt das Rücktrittsrecht dann, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat.

Ist der Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, entfällt das Rücktrittsrecht nur,

  • wenn der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat und
  • der Verbraucher bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er durch den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert, und
  • wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrages zur Verfügung gestellt hat.

 

Die Bestätigung hat spätestens vor Beginn der Leistungserbringung zu erfolgen. Sie hat eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (Papier, E-Mail) sowie sämtliche Informationspflichten des § 4 Abs 1 FAGG zu enthalten. Die Informationen des § 4 Abs 1 FAGG können auch schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Bestätigung hat weiters eine Bestätigung der Zustimmung zum sofortigen Beginn sowie die Bestätigung der Kenntnisnahme des Verbrauchers vom Verlust des Widerrufsrechts zu enthalten.

 

„Ich stimme hiermit ausdrücklich zu, dass noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist (Widerrufsfrist) mit der Erfüllung des Vertrages begonnen wird.

Ich bestätige, dass ich zur Kenntnis nehme, dass ich mein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) bei vorzeitigem (vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist/ Widerrufsfrist erfolgendem) Beginn mit der Vertragserfüllung - nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger inklusive obiger Zustimmungserklärung und dieser Bestätigung der Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) samt der gesetzlichen Informationen (§ 4 Abs 1 FAGG), sofern diese nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden - verliere.“