Allgemeine Geschäftsbedingungen Ladepartner (oben angeführt) - Ladekunde

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten allgemeine Bestimmungen, die Teil der Kundenvereinbarung sind, sowie von Oben angeführter Ladeparkbetreiber aufgrund der einschlägigen Gesetze in Bezug auf Verbraucher, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärts-Geschäfte-Gesetzes (FAGG), zu erteilende Informationen.
Oben angeführter Ladeparkbetreiber hält ausdrücklich fest, dass der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriff „Kunde“ sowohl für Kundinnen als auch für Kunden steht. Die Unterscheidung wurde aus Gründen der Lesbarkeit nicht durchgehend getroffen.

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der oben angeführter Ladeparkbetreiber (im Folgenden kurz O-A-L) über den Erwerb und die Nutzung der O-A-L -Ladestruktur.

2. Vertragsgegenstand

  • O-A-L gewährt dem Kunden die Möglichkeit, an ausgewiesenen Ladestationen Dienstleistungen bargeldlos gegen Nutzung einer Kreditkarte mit Online Payment Funktionen zu beziehen. Diese Vereinbarung verpflichtet O-A-L nicht zur Erbringung einer Dienstleistung im Einzelfall. Die Fähigkeit zur Erbringung der Ladedienstleistung kann durch eine Vielzahl an Ursachen unterbunden sein. In diesem Fall kommt es nicht zu einem Kaufvertrag
    1. Die Lieferung der Ladedienstleistung beschränkt sich auf vorbestellte Lademinuten und vorbestellten Ladestrom. Die Zahlung wird im Vorhinein angeboten und vor dem Ladevorgang eingezogen.
    2. Der Vertragsgegenstand beinhaltet nicht die geladene Energie in Form von KWH WH oder der Gleichen, sondern um die Nutzung eines Parkplatzes mit geeigneter Ladeinfrastruktur.
  • O-A-L kann Kunden eine Kostenfreie Nutzung an ausgewiesenen Ladestationen anbieten. Zum Ausgleich seiner Kosten kann er auf Ladesponsoren (Werbekunden) zurückgreifen.
    1. Ladesponsoren sind berechtigt gegen Entgelt zugunsten O-A-L Ihre Produkte und Dienstleistungen auf https://app.charge4free.cloud

3. Abwicklung

 

1    Kostenpflichtige EV-Ladung

O-A-L – Kund nutzt die Funktionen von https://app.charge4free.cloud durch die es diesen Möglich ist Ladedienstleistung gegen Bargeldloser Bezahlung mittels einer Kreditkarte die für Online-Zahlungen freigeschalteter Kreditkarte anzubieten. (Anmeldung erforderlich).

  1. Der Kunde scannt die angebotene Wallbox (Nutzung durch https://app.charge4free.cloud)
  2. Kunde wählt ein bereits bestehendes Fahrzeug oder legt ein neues an. (Nutzung durch https://app.charge4free.cloud)
  3. Kunde wählt „Ladevorgang bezahlen“
  4. Kunden kontrolliert ob sein Fahrzeug verbunden ist – sonst mit der Ladestation verbinden.
  5. Kunde wählt die Funktion „Charge by Time“
  6. Kunde stellt die gewünschte Ladezeit in Minuten ein.
    1. Wenn die Ladestation von O-A-L dauerhaft dieselbe Leistung ausgeben kann, stellt der Kunde den gewünschten Ladestrom ein.
    2. Wenn die Ladestation von O-A-L einer Dynamischen Ladeleistungsbegrenzung unterlegen ist, muss der Kunde diese Funktion bestätigen.
  7. Der geforderte Betrag wird berechnet und im Warenkorb angezeigt,
  8. Der Kunde bestätigt den Warenkorb und kommt auf die Bezahlseite.
  9. Einwilligung dieser AGB und der Rücktrittsvereinbarung
  10. Bezahlvorgang wird gestartet.
  11. Der Bezahlvorgang leitet den Kunden zum Kreditkarten Portal des Zahlungsdienstleisters Mollie BV
  12. Nach der erfolgreichen Zahlung wird der Kunde zurück geleitet, um die Ladestation automatisch konfigurieren zu lassen.
  13. Nach erfolgter Konfiguration startet der Ladevorgen für die eingestellte Zeit und den gewählten Ladestrom.

 

2    Gratis EV-Ladung via Ladesponsoren

O-A-L – Kunde nutzt die Funktionen von https://app.charge4free.cloud durch das Sponsorings einer EV Ladung. (Anmeldung erforderlich).

  1. Der Kunde scannt die angebotene Wallbox (Nutzung durch https://app.charge4free.cloud)
  2. Kunde wählt ein bereits bestehendes Fahrzeug oder legt ein neues an. (Nutzung durch https://app.charge4free.cloud)
  3. Kunde wählt „gratis Laden“
  4. Kunde wählt eine der von den Sponsoren von O-A-L angebotene Interessen Kategorie.
  5. Kunde findet Visitenkarten von Ladesponsoren, die in der ausgesuchten Kategorie tätig sind. Der Kunde kann so lange warten bis die Wartezeit abgelaufen ist oder die Visitenkarten durchblättern und interessante Angebote in sein Wallet schieben „LIKE“ um die Angebote später zu sichten. Sobald der Stapel leer ist, wird der Kunde zur Auswahl der Ladesponsoren verbunden.
  6. Nach der Auswahl des Ladesponsors (Hier hat der Kunde die Möglichkeit Details des Ladesponsors zu sehen und die Visitenkarte des Sponsors in sein Wallet zu bringen). Startet die „Story“ des Ladesponsors (3 Bilder mit Text).
  7. Nach dem Ende der „Story“ des Ladesponsors wird der Kunde aufgefordert sein Fahrzeug mit der Ladestation zu verbinden.
  8. Kunden kontrolliert ob sein Fahrzeug verbunden ist – sonst mit der Ladestation verbinden.
  9. Start des Ladevorgangs

Rechnung, Ladeenergie Stoppen und abschließen des Ladevorganges können in den Listen der Ladevorgange eingesehen werden.

  • O-A-L Angebot als Ladesponsor Nutzen
    1. https://admin.charge4free.cloud Nutzen (Anmeldung erforderlich).
    2. Neue Werbeanzeige erstellen
    3. Ladepartner auswählen
    4. Kategorie, in der Ihr Unternehmen tätig ist – Spezifikation dazuzählen (Mehrfachauswahl möglich)
    5. Den Schritten folgen (Kunde durchläuft die Werbung wie bei Punkt 2 angegeben.
    6. Werbeanzeige kontrollieren
    7. Speichern oder Einzugsmandat erstellen
      1. Geben Sie Ihren IBAN ohne Leerzeichen an
      2. Geben Sie Ihren BIC an
  • Geben Sie den Namen an auf dem der IBAN läuft an.
  1. E-Mail-Adresse angeben
  1. Wen die Werbung für O-A-L OK ist, wir der Kunde per Mail benachrichtigt und der Mandatsbetrag eingezogen.

4. Rücktrittsrecht

Bei Bestellung einer Kostenpflichtigen EV-Ladung oder der Anfrage einer Schaltungsanfrage einer Werbeanzeige bei O-A-L gelten folgend  Wiederrufungsbestimmungen.

„Ich stimme hiermit ausdrücklich zu, dass noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist (Widerrufsfrist) mit der Erfüllung des Vertrages begonnen wird.

Ich bestätige, dass ich zur Kenntnis nehme, dass ich mein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) bei vorzeitigem (vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist/ Widerrufsfrist erfolgendem) Beginn mit der Vertragserfüllung - nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger inklusive obiger Zustimmungserklärung und dieser Bestätigung der Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) samt der gesetzlichen Informationen (§ 4 Abs 1 FAGG), sofern diese nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden - verliere.“

5. Auslieferung der Leistung

  1. Werbekunden (Nutzer)
    1. Wenn eine Werbeanzeigenanfrage gestellt ist (Das Mandat muss den Status „valid“ aufweisen, Muss O-A-L die Werbung nach den Werbe Richtlinien kontrollieren. O-A-L ist nicht verpflichtet die Werbeanzeige freizuschlten und kann auch ohne Angabe von Gründen die Freischaltung der Werbeanzeige verweigern. Wenn die Anzeige freigeben ist erfolgt die Zahlung via SEPA Lastschrift, der Sponsor wird per Mail benachrichtigt, sobald die Zahlung erfolgt ist kann je nach Bankinstitut einige Zeit dauern (Die Bestellung muss den Zahlungsstatus „paid“ aufweisen) kann der Sponsor die Anzeige Aktivieren.

 

  1. Käuflich erworbene EV-Ladungen (Kunden)

Der Start der Ladung erfolgt unverzüglich nachdem der Stauts auf „paid“ steht

6. Rechtsstreitigkeiten

Der Gerichtsstand befindet sich am Hauptsitz bzw. angegebenen Hauptsitz von O-A-L oder dessen nächstgelegenen zuständigen Gericht

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

8.Änderung dieser ABG`s

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Oben angeführter Ladepartner [O-A-L] berechtigt, diese Vertragsbedingungen für laufende Vertragsverhältnisse wie folgt zu ändern oder zu ergänzen:

Oben angeführter Ladepartner [O-A-L] wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform und ist entweder postalisch an Elektro Krepper GMBH, Assmannweg 8, 6380 St.Johann in Tirol, Österreich oder per E-Mail an help@charge4free.eu zu richten. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Oben angeführter Ladepartner [O-A-L] wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorhergesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

 

IV. Schlussbestimmungen